Allgemeine Geschäftsbedingungen („AGB“) von nk-Fotografie Nina Kunzmann, 63595 Hasselroth (Nähe Langenselbold)
- Allgemeines
- Der Kunde (nachfolgend auch der „Besteller“) verpflichtet sich, die AGB sorgfältig zu lesen und diese in vollem Umfang zur Kenntnis zu nehmen.
- Die AGB gelten für alle zwischen der Fotografin Nina Kunzmann (nachfolgend der „Fotograf“ oder „nk-Fotografie“) und dem Besteller geschlossenen Werkverträge. Verträge über die Herstellung von Lichtbildern kommen durch Angebot des Fotografen und Annahme durch den Besteller zustande (nachfolgend das „Werk“).
- „Lichtbilder“ im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (Papierbilder, elektronische Bilddateien in digitalisierter Form, Videos usw.).Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Fotograf stimmt deren Geltung ausdrücklich zu.
- Nk-Fotografie wird der einzige professionelle Fotograf sein, der an dem Tag der Herstellung des Werkes („Leistungstermin“) (z.B. Hochzeitstagsshooting) engagiert wird und soll Priorität haben bezüglich der Positionierung von Kameras und Ausrüstung, vor allen anderen Privatpersonen oder Fotografen bzw. Videografen, die möglicherweise in Verbindung mit der Hochzeit engagiert werden. Wird dies missachtet, kann es aufgrund von fremden Blitzgeräten o. ä. zu einer Verschlechterung der Bildqualität kommen.
- Reklamationen, die den Inhalt der gelieferten Sendung oder Inhalt, Qualität oder Zustand des Bildmaterials betreffen, sind innerhalb eines Jahres ab Beginn der gesetzlichen Verjährungsfrist geltend zu machen.
- Hat der Besteller dem Fotografen keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Aufnahmen gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen.
- Der Besteller versichert, dass bei der Aufnahme von Personen diese ihre Einwilligung erteilt haben.
- II.Haftung
- Der Fotograf verpflichtet sich, bei der Herstellung von Lichtbildern größtmögliche Sorgfalt walten zu lassen.
- Liefertermine sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden. Nk-Fotografie haftet bei Nichteinhaltung des Liefertermins nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
- Die Haftung des Fotografen und seiner Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit des Bestellers, Ansprüchen wegen der Verletzung von Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und bei deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist sowie dem Ersatz von Verzugsschäden (§ 286 BGB). Insoweit haftet der Fotograf für jeden Grad des Verschuldens.
- Der Fotograf haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit von Lichtbildern nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials.
- III.Urheberrecht
- Nk-Fotografie steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.
- Die von nk-Fotografie hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den privaten Gebrauch des Bestellers bestimmt, sofern nicht anders schriftlich vereinbart.
- Überträgt nk-Fotografie Nutzungsrechte an ihren Werken (sogenannter „Nutzungsvertrag“), ist – sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde – jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen und schriftlichen Vereinbarung.
- Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Entrichtung der Vergütung an nk-Fotografie auf den Besteller über.
- Der Besteller eines Lichtbildes hat das Recht, das Lichtbild im Sinne von § 60 Absatz 1 UrhG zu vervielfältigen sowie unentgeltlich und nicht zu gewerblichen Zwecken zu verbreiten.
- Im Falle der gestatteten Verwertung der Lichtbilder muss nk-Fotografie, sofern nichts anderes vereinbart wurde, als Urheber „Foto: Nina Kunzmann, www.nk-fotografie.com“ erkennbar genannt werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt nk-Fotografie zum Schadenersatz.
- Der Besteller erhält ausschließlich bearbeitetes Bildmaterial hochauflösend im Format JPG. Die Auswahl der zu bearbeitenden Bilder liegt im Ermessen von nk-Fotografie. Die Abgabe von unbearbeiteten, digitalen Rohdaten (RAW) ist ausgeschlossen. Die Aufbewahrung der digitalen Bilddaten ist nicht Teil des Werkvertrags. Die Aufbewahrung erfolgt demnach ohne Gewähr.
- Die Negative bzw. die Original-Bilddateien verbleiben bei nk-Fotografie. Eine Herausgabe an den Besteller erfolgt nur bei gesonderter und schriftlicher Vereinbarung.
- Datenklau / Bilderklau verletzt die Urheberrechte von nk-Fotografie und wird mindestens mit Erstattung auf Schadensersatz aufgrund der rechtswidrigen Nutzung (Fotoklau und Bilderklau) gemäß § 97 Absatz 2 UrhG angezeigt. Der Urheber hat unterschiedliche Möglichkeiten, den Schadensersatz geltend zu machen.
- IV.Vergütung, Eigentumsvorbehalt, Bildauffassung
- Für die Herstellung der Lichtbilder wird eine Vergütung als Stundensatz, Tagessatz oder als vereinbarte Pauschale zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuervereinbart. Nebenkosten (Reisekosten, Spesen, Parkgebühren, Requisiten, Labor- und Materialkosten, Studiomieten, Datenhandlingskosten etc.) sind vom Besteller zu tragen.
- Fällige Rechnungen sind sofort ohne Abzug zu zahlen. Der Besteller gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 14 Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertiger Zahlungsaufforderung begleicht.
- Bis zur vollständigen Entrichtung der Vergütung bleiben die gelieferten Lichtbilder Eigentum von nk-Fotografie.
- Leistungsstörung , Ausfallvergütung
- Storniert oder verschiebt der Besteller (unabhängig aus welchem Grund) ein gebuchtes Fotoshooting im Studio oder Outdoor, welches kein Hochzeitsshooting ist, und das auf einen Wochentag von Montag bis Freitag terminiert ist, so ist eine kostenfreie Stornierung bzw. ein kostenfreies Verschieben des Termins bis 48 Stunden vor dem Leistungstermin möglich. Erfolgt die Stornierung später als 48 Stunden vor dem Leistungstermin fällt eine Ausfallvergütung in Höhe von 60% im Falle einer Stornierung und in Höhe von 25% im Falle einer Verschiebung des Termins an.
- Storniert oder verschiebt der Besteller (unabhängig aus welchem Grund) ein gebuchtes Fotoshooting im Studio oder Outdoor, welches kein Hochzeitsshooting ist, und das auf einen Samstag, Sonn- oder Feiertag terminiert ist, so ist eine kostenfreie Stornierung bzw. ein kostenfreies Verschieben des Termins bis 48 Stunden vor dem Leistungstermin möglich. Erfolgt die Stornierung später als 48 Stunden vor dem Leistungstermin fällt eine Ausfallvergütung in Höhe von 70% im Falle einer Stornierung und in Höhe von 25% im Falle einer Verschiebung des Termins an.
- Storniert oder verschiebt der Besteller (unabhängig aus welchem Grund) ein gebuchtes Hochzeitshooting oder Hochzeitreportage, so ist eine kostenfreie Stornierung bzw. ein kostenfreies Verschieben des Termins bis 12 Wochen vor dem Leistungstermin möglich. Erfolgt die Stornierung später als 12 Wochen vor dem Leistungstermin fällt eine Ausfallvergütung in Höhe von [60%] im Falle einer Stornierung und in Höhe von 45% im Falle einer Verschiebung des Termins an.
- Wird die für die Herstellung des Werkes vorgesehene Zeit aus Gründen, die nk-Fotografie nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten (z.B. Sonderwünsche der Kunden, zeitliche Verzögerungen aufgrund des Wetters), so erhöht sich die Vergütung von nk-Fotografie, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend. Ist eine Zeitvergütung vereinbart, erhält nk-Fotografie für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz. Bei Verschulden in Form von Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Bestellers kann nk-Fotografie Schadenersatzansprüche geltend machen.
- Wurde zwischen den Vertragsparteien ein Outdoorshooting vereinbart und kann dieses aufgrund des Wetters nicht stattfinden, wird zwischen den Parteien ein Ersatztermin unter der Woche (Montag bis Freitag) vereinbart, der für beide Seiten angemessen sein muss. Wird dieser Termin durch den Besteller aus persönlichen Gründen nicht wahrgenommen, sind 100 % der vereinbarten Vergütung fällig. Für Portraits- und Familienshootings bis zu vier Personen kann im Einzelfall ein Indoorshooting im Zuge eines gebuchten Outdoortermines als Ersatztermin angeboten werden.
- Ein Anspruch auf Vergütung besteht nicht bei einem Krankheitsfall eines oder beider Besteller (Brautpaar) oder bei Todesfall eines Angehörigen im Sinne des § 15 Absatz 1 AO, wenn dies zu der Absage der Trauung/Feierlichkeiten führt. Das Verlangen eines entsprechenden Nachweises behält sich nk-Fotografie vor.
- Ist der Fotograf nachweislich wegen besonderer Umstände, wie z.B. Krankheit, Unfall, Umwelteinflüsse, Verkehrsstörungen etc. so verhindert, dass er nicht fotografieren kann, so wird lediglich die Anzahlung vollumfänglich rückvergütet. Weitere Ansprüche bestehen nicht. Der Fotograf versucht jedoch, eine/n Ersatzfotografen/in zu gleichen Bedingungen zu vermitteln. Ist dies nicht im Interesse des Bestellers, kann er sich vom Vertrag lösen.
- Datenschutz
- Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Bestellers werden gespeichert. Der Besteller hat jederzeit das Recht auf Auskunft über die gespeicherten Daten zu seiner Person. Darüber hinaus werden die gespeicherten Daten auf Aufforderung vom Fotografen gelöscht. Der Fotograf verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.
- Sofern der Fotograf zur Herstellung eines Werks im Bedarfsfall auf Dienstleistungen Dritter zurückgreift (zum Beispiel bei der Produktion von Lichtbildwerken oder bei der Bildbearbeitung), werden ausschließlich die erforderlichen Foto-Dateien ohne personenbezogene Daten (mit Ausnahme vom Datum der Aufnahme) weitergegeben. Werden im Bedarfsfall Dienstleister zur Erbringung vertraglicher Leistungen hinzugezogen, werden diese Dienstleister in gleicher Weise weiter zur Einhaltung des Datenschutzes verpflichtet.
- VIII.Höhere Gewalt
- In Fällen höherer Gewalt wie insbesondere Überschwemmungen, Krieg, Streiks und rechtmäßige Aussperrungen ist die hiervon betroffene Vertragspartei für die Dauer und im Umfang der Auswirkung von der Verpflichtung zur Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten befreit.
- Dies gilt im gleichen Umfang, wenn eine der Vertragsparteien aufgrund einer Infektion mit einer Seuche (einschließlich Epidemien und Pandemien), soweit ein Gefahrenniveau von mindestens „mäßig“ durch das Robert-Koch-Institut festgelegt ist – hierzu zählt insbesondere SARS-CoV-2 -, die Leistung nicht erbringen kann.
- IX.Schlussbestimmungen
- Die Vertragsparteien vereinbaren, dass das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung findet.
- Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz von nk-Fotografie.
- Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für dieses Schriftformerfordernis.